_ geschlagen worden sei (pag. 338 Z. 11 f.). Einmal habe sie zudem erlebt, wie C.________ im Wohnzimmer gesessen sei und sich selber geohrfeigt habe (pag. 338 Z. 29 f.). 10.4.2 Würdigung Vorab ist darauf hinzuweisen, dass die Aussagen der nicht direkt Beteiligten wenig zur Klärung des Sachverhalts beitragen. Mit J.________ (pag. 99.1 ff.) und K.________ (pag. 99.6 ff.) wurden zwei Bekannte von D.________ befragt, welche im Wesentlichen bestätigten, was sich auch aus den Aussagen von C.________ und dessen Vater ergibt, nämlich dass dieser von der Situation überfordert war und C.________ auch schon geschlagen hatte.