88 Z. 270). Schliesslich bestätigte er auch anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung, all die dokumentierten Verletzungen seien ihm von der Beschuldigten zugefügt worden (pag. 334 Z. 44). Seit dem Umzug an die G.____-strasse sei er fast jeden Tag geschlagen worden (pag. 333 Z. 44 f.). Meist sei er am Schreibtisch gesessen und die Beschuldigte habe ihn mit der Handfläche oder der Kante der Hand geschlagen (pag. 334 Z. 1-5). Vielleicht sei er geschlagen worden, weil er frech gewesen sei; er habe sich so verhalten, weil er nie habe rausgehen dürfen, sondern stets habe Hausaufgaben machen müssen (pag. 334 Z. 11-13).