75 Z. 117). Andere Leute hätten nicht mitbekommen, wie er geschlagen worden sei, weil er die Schläge stets in seinem Zimmer bekommen habe (pag. 75 Z. 159 f.). Von seinem Vater sei er vielleicht ab und zu mal geohrfeigt worden – z.B. nach einem «Handyklau» –, habe davon aber nie Verletzungen oder Beulen davongetragen (pag. 77 Z. 248 f.). Auch im Rahmen der staatsanwaltlichen Befragung führte C.________ aus, all die dokumentieren Verletzungen würden von der Beschuldigten stammen (pag. 85 Z. 131).