– überein. Die Angaben der Beschuldigten beschränkten sich dagegen auf pauschale bzw. nachträglich an den Stand des Beweisergebnisses angepasste Bestreitungen, welche im Ergebnis nicht überzeugen, sondern als Schutzbehauptungen sind. 10.4 Übrige Schläge 10.4.1 Aussagen der Beteiligten Hinsichtlich der übrigen erhaltenen Schläge führte C.________ aus, er sei seit einem halben Jahr fast täglich von der Beschuldigten geschlagen worden (pag. 75 Z. 127). Auslöser seien praktisch immer Lügen um die Hausaufgaben gewesen (pag. 75 Z. 117).