23 10.3.3 Fazit «Vorfall vor den Herbstferien» Auch mit Blick auf den Vorfall vor den Herbstferien stützt sich die Kammer auf die nachvollziehbaren Schilderungen von C.________, wonach er eines Morgens von der Beschuldigten zunächst auf den Mund geschlagen und danach in die Wand gestossen wurde, was bei ihm zu den in der Anklageschrift erwähnten Verletzungen führte. Seine nachträglich stimmig ergänzten Ausführungen stimmen hinsichtlich des Rahmengeschehens mit den glaubhaften Aussagen der Nachbarin – I.________ – überein.