Wie bereits bei den Vorwürfen nach den Herbstferien, übernahm sie auch hier nach anfänglichem Bestreiten spontan einen Teil der Schilderungen C.________ (Schlagen des Kopfes gegen die Wand) auf, gab aber an, nicht sie, sondern C.________ sei der Verursacher gewesen. Dieses Verhalten wirkt äusserst unglaubhaft und einzig darauf ausgerichtet, den Behörden eine schwer überprüfbare Variante des Tatgeschehens zu präsentieren. Angesichts dieser starken Belastungsindizien fällt auch der partielle Widerspruch in den Aussagen von C.________ bei der Frage nach der Form der erhaltenen Schläge nicht ins Gewicht.