struiert wirkt die in diesem Zusammenhang von der Beschuldigten vorgebrachte Erinnerung an eine angeblich in diesem Zeitraum beobachtete Selbstverletzung von C.________. Während sie nämlich im Rahmen der ersten Befragung angab, sich nicht mehr an den Freitag vor den Herbstferien zu erinnern (pag. 58 Z. 191), gab sie vor der Staatsanwaltschaft plötzlich an, sie habe gesehen, wie C.________ kurz vor den Herbstferien seinen Kopf gegen die Wand geschlagen habe (pag. 70 Z. 257-261). Wie bereits bei den Vorwürfen nach den Herbstferien, übernahm sie auch hier nach anfänglichem Bestreiten spontan einen Teil der Schilderungen C.__