Sie wirken auf die Kammer sehr glaubhaft. Im Gegensatz dazu beschränkte sich die Beschuldigte in ihrer ersten Einvernahme auf die globale Bestreitung des Vorfalls und gab an, sie habe die Nachbarin zwar vor dem Haus getroffen, diese habe sich aber ganz normal verhalten und sie nicht auf die Schläge angesprochen. Erst als sie mit deren Aussagen konfrontiert wurde, wollte sie sich plötzlich daran erinnern, wie sie trotzdem auf die Schläge angesprochen worden sei und darauf erwidert habe, «sie (I.________) müsse C.________ fragen». Dieses pauschale Bestreiten bzw. bruchstückhafte Anpassen der Aussagen an das zugängliche Beweismaterial wirkt auf die Kammer wenig glaubhaft. Ebenfalls kon-