22 I.________ – angetroffen und auf die Verletzungen angesprochen worden sei. Diese Begegnung wird auch von der besagten Nachbarin über zwei Einvernahmen hinweg in Übereinstimmung mit den Aussagen von C.________ geschildert. Die Ausführungen von I.________ sind nicht nur äusserst konstant und detailliert, sondern werden zusätzlich passend mit ihren damaligen Gedankengängen und Gefühlen untermauert. Sie wirken auf die Kammer sehr glaubhaft.