Als sie mit C.________ geredet habe, sei die Beschuldigte aus dem Bus gestiegen. Sie (I.________) habe die Beschuldigte gefragt, was das solle, worauf diese nicht direkt geantwortet habe, sondern zu C.________ geschaut und diesen gefragt habe, ob dies wirklich nötig gewesen sei. C.________ habe ihr (I.________) dann erzählt, sie habe ihn geschlagen, weil er gelogen habe (pag. 92 Z. 97-104). Diese Wahrnehmungen bestätigte sie auch anlässlich der staatsanwaltlichen Einvernahme vom 29. März 2016 (pag. 97 Z. 72- 82). 10.3.2 Würdigung Auch auf den Vorfall kurz vor den Herbstferien kam C.________ in allen drei Einvernahmen zu sprechen.