Sie könne sich noch daran erinnern vom Bus gekommen zu sein und die Nachbarin gesehen zu haben. Sie habe gehört, wie I.________ C.________ gefragt habe, weshalb er dies tun würde, es gehe ja nur noch zwei Tage bis zu den Herbstferien. (pag. 58 Z. 203-205). Die Nachbarin habe ganz normal mit ihr geredet und sie nicht auf angebliche Schläge angesprochen (pag. 58 Z. 205-207). Am 29. März 2016 wurde der Beschuldigten von der Staatsanwaltschaft vorgehalten, I.________ habe in ihrer Befragung angegeben, sie habe C.________ einmal verletzt neben dem Briefkasten vor der Wohnung vorgefunden. Er sei im Mundbereich geschwollen gewesen.