Die dokumentierte Rötung lässt aber weder auf mehrfache, noch auf eine heftige Gewalteinwirkung schliessen, wie sie von der Beschuldigten behauptet wird. 10.2.7 Fazit «Vorfall nach den Herbstferien» Nachdem potentiell suggestive Einflüsse ausgeschlossen sind, stützt sich die Kammer bei der Beurteilung des «Vorfalls nach den Herbstferien» in erster Linie auf die detaillierten, konstanten und stimmigen Ausführungen von C.________ und seinem Vater. Als im Kerngeschehen widersprüchlich, in weiten Teilen aggravierend und im Ergebnis wenig überzeugend erachtet sie dagegen die Angaben der Beschuldigten.