Eine suggestive Beeinflussung von C.________ erscheint der Kammer unter diesen Umständen als abwegig und die Suggestionshypothese ist zurückzuweisen. 10.2.6 Arztzeugnis des City Notfalls vom 11. Oktober 2015 Entgegen der Ansicht der Verteidigung lässt sich aus dem von der Beschuldigten eingereichten Arztbericht des City Notfalls Bern vom 11. Oktober 2015 (pag. 123 ff.) mit Blick auf den Vorfall nach den Herbstferien nichts zu ihren Gunsten ableiten. Im besagten Bericht wird lediglich eine «leichte bläulich-rötliche Verfärbung» festgestellt, welche im Rahmen der geschilderten Ereignisse (Schlag mit der flachen