So war die Beschuldigte nicht nur seine primäre, sondern über weite Strecken auch seine einzige Bezugsperson. Die vielen Abwesenheiten des Vaters führten dazu, dass die Beschuldigte einen Grossteil der Betreuung zuhause übernahm. Aufgrund ihrer zeitlichen Verfügbarkeit und der besseren Deutschkenntnisse diente sie sodann auch in schulischen und ausserschulischen Bereichen häufig als Ansprechperson. Dieser bereits weit reichende Einfluss wurde durch ihren Status als Freundin des Vaters noch verstärkt. So vertraute auch D.________ in organisatorischen und erzieherischen Fragen weitgehend auf die Beschuldigte. Nach übereinstimmenden Angaben schlug er C.______