Es war vielmehr die Beschuldigte selber, welche sich nach der Schule täglich mit C.________ auseinandersetzen musste, die von seinen «Dummheiten» betroffen war und für welche damit der grösste Handlungsbedarf bestand. Es ist vor diesem Hintergrund ebenfalls nicht nachvollziehbar, wenn sie weiter angab, C.________ sogar noch vor dem Vater geschützt zu haben, indem sie sich schützend «zwischen ihn und den schlagenden Vater gedrängt habe». War sie es doch häufig selber, die den Vater über das Fehlverhalten von C.________ informiert haben will und aus Erfahrung wissen musste, dass daraus potentiell Schläge für C.________ resultierten.