Wenig glaubhaft erscheint es dagegen wenn die Beschuldigte ausführt, C.________ habe seine Hausaufgaben nie gemacht, gelogen, gestohlen und sie schlecht behandelt. Die Auseinandersetzungen hätten danach aber stets bloss zwischen C.________ und seinem Vater stattgefunden. Es war vielmehr die Beschuldigte selber, welche sich nach der Schule täglich mit C.________ auseinandersetzen musste, die von seinen «Dummheiten» betroffen war und für welche damit der grösste Handlungsbedarf bestand.