und verbrachte auch die meiste Zeit mit ihm. Auf die Kammer wirkt es glaubhaft, wenn D.________ seine Überforderung mit der damaligen Situation darlegt. So sei er abends nach Hause gekommen und habe gehört, was C.________ wieder alles angestellt habe (pag. 35 Z. 284-286). Er schildert selbstbelastend, wie er C.________ einige Male geschlagen habe, wenn dieser frech geworden sei. Als dies nichts gebracht und C.________ weiterhin Dummheiten gemacht habe, habe er ihn einfach gelassen (pag. 35 Z. 283 f. und Z. 293-295). Wenig glaubhaft erscheint es dagegen wenn die Beschuldigte ausführt, C.________ habe seine Hausaufgaben nie gemacht, gelogen, gestohlen und sie schlecht behandelt.