eine Reaktion auf eine Situation gewesen, in welcher er immer wieder Gewalt erlebt habe. Auch das manipulierende oder auffällige Verhalten werde mit dem Gewalterleben in Zusammenhang gebracht. Aussagen der Beteiligten Auf das Verhältnis zwischen seinem Sohn und der Beschuldigten angesprochen führte D.________ aus, die Beschuldigte habe ihm nie die Gelegenheit gegeben, alleine mit seinem Sohn zu sprechen. Sie habe sich immer eingemischt und grundsätzlich nur an C.________ herumgenörgelt und ihn für Sachen beschuldigt (pag. 30 Z. 47-49). Er sei wegen seiner Arbeit nur am Abend zuhause gewesen, könne sich aber vorstellen, dass C.__