16 und sich auch sonst unauffällig verhalten. Bereits in den ersten Schulwochen sei C.________ offensichtlich blaugeschlagen in der Schule erschienen. Er habe seinen Kopf kaum drehen können, habe aber sonst keine Spuren auf dem Körper vorgewiesen. Die Klassenlehrerin sei vom ambivalenten Verhalten der Beschuldigten irritiert gewesen. Einerseits sei ihr C.________ offensichtlich ein Dorn im Auge gewesen, andererseits sei sie aber stets erreichbar gewesen, sei mit C.________ auch zur Schulsozialarbeit gegangen und habe für die Schule eine verlässliche Partnerin dargestellt.