___ zum Schluss, es sei von einem seit längerem andauernden massiven Konflikt zwischen C.________ und der Beschuldigten auszugehen, in welchem die Beschuldigte verschiedentlich Gewalt gegen C.________ angewendet habe. Auch C.________ habe durch sein Verhalten sicherlich zur wiederkehrenden Eskalation beigetragen (pag. 302). Gemäss sämtlichen Einschätzungen der beigezogenen Fachpersonen gehe es C.________ seit der Trennung seines Vaters und der Beschuldigten deutlich besser und seine Situation habe sich stabilisiert (pag. 302). Im Bericht wird weiter eine Unterhaltung mit der Klassenlehrerin von C.________ zusammengefasst (pag. 300 f.). Gemäss diesem Gespräch habe C.______