Neben den Aussagen der Beteiligten liefern insbesondere der verfahrensleitende Entscheid der KESB vom 25. August 2015 (pag. 116 ff.), der Kurzbericht des Amts für Erwachsenen- und Kindesschutz der Stadt Bern (pag. 298 ff.) vom 7. Dezember 2015 sowie die Briefe von C.________ an die Beschuldigte (pag. 226 ff.) Hinweise auf die Beziehung zwischen C.________ und der Beschuldigten und auf die am Domizil herrschende Stimmung. Verfahrensleitender Entscheid der KESB vom 25. August 2015 Gemäss Entscheid erschien C.________ Anfang August 2015 auf der Polizeiwache F.________(Ortschaft) und teilte mit, er stehle, verhalte sich respektlos gegenüber seinen Mitmenschen und lüge.