73 Z. 40-42). Ausser dieser Hellseherin und I.________ habe er niemandem von den Schlägen erzählt (pag. 76 Z. 165 f.). Angesprochen auf die Selbstanzeige wegen Stehlens und Lügens führte er aus, das vom Stehlen und Lügen stimme auch, er habe dies getan, damit sein Vater merke, dass es ihm nicht gut gehe (pag. 76 Z. 173-181). Es stimme auch, dass er angegeben habe, sich selber zu schlagen. Er habe eigentlich seine Stiefmutter anzeigen wollen, habe es sich aber unterwegs anders überlegt, weil er keine Beweise gehabt habe (pag. 77 Z. 222 f.).