Lagen bereits vor der Erstaussage gravierende suggestive Bedingungen vor oder wurde die Aussage nach der Erstbekundung wesentlich verändert, so ist nicht auszuschliessen, dass die Aussage durch Suggestion beeinflusst wurde (BEGLINGER, a.a.O., S. 70). Ob eine allfällig zu testende Suggestionshypothese im Ergebnis zurückgewiesen werden kann, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und ist stets mit Blick auf die Gesamtumstände zu würdigen (BENDER/NACK/TREUER, a.a.O., N 324 f.; vgl. zum Ganzen auch SK 2015 95 E. 9.1). b) Selbstverletzung vs. Fremdverletzung