Von besonderem Interesse ist dabei die Klarheit der Erinnerung zum Zeitpunkt der Erstaussage. Andererseits müssen auch in Bezug auf die weitere Entwicklung der Aussage mögliche suggestive Einflüsse berücksichtigt werden (BEGLINGER, a.a.O., S. 69 f.). Lagen bereits vor der Erstaussage gravierende suggestive Bedingungen vor oder wurde die Aussage nach der Erstbekundung wesentlich verändert, so ist nicht auszuschliessen, dass die Aussage durch Suggestion beeinflusst wurde (BEGLINGER, a.a.O., S. 70).