Von Interesse ist dabei einerseits, wem gegenüber die erste Aussage gemacht wurde, in welcher Situation sie erfolgte, ob bereits vor der Aussage ein Verdacht bestand, wie dieser ggf. abgeklärt wurde, was genau geschildert wurde, ob die Schilderung spontan oder auf Befragen hin bestand, welche Art von Fragen gestellt wurde, welche Einstellung und welche Erwartungen der Aussageempfänger hatte und wie er auf die Schilderungen reagierte. Von besonderem Interesse ist dabei die Klarheit der Erinnerung zum Zeitpunkt der Erstaussage.