Wurde eine aussagende Person suggestiver Beeinflussung ausgesetzt, bedeutet dies aber noch nicht zwangsläufig, dass ihre Aussage auch tatsächlich verfälscht wurde. Die Aussage kann auch in solchen Fällen auf tatsächlich Erlebtem beruhen. Die Realkennzeichenanalyse ist diesfalls aber kein geeignetes Mittel zur Unterscheidung zwischen erlebnisbasiertren und suggerierten Schilderungen (BEGLIN- GER, a.a.O., S. 68 f.).