darauf geeinigt, es noch einmal gemeinsam zu versuchen, wäre es eher der nach der Beschuldigten lügende C.________ gewesen, gegen welchen sich die Aggressionen von D.________ hätten richten müssen. Soweit die Beschuldigte – wiederum angesprochen auf die vordergründig grundlose Eskalation ihr gegenüber – schliesslich ausführte, D.________ sei nicht damit einverstanden gewesen, «dass jemand anderes seinen Sohn schlägt» (pag. 340 Z. 4), könnte dies eine Erklärung sein, würde aber voraussetzen, dass C.________ auch tatsächlich von jemandem geschlagen worden wäre, was die Beschuldigte ja gerade vehement bestreitet.