___ über ihre Beziehung sprechen wollen. Sie seien beide übereingekommen, dass sie es noch einmal gemeinsam versuchen würden. Sie habe aber zuerst noch mit C.________ sprechen wollen, weil es nicht der Wahrheit entsprochen habe, was er herumerzählt habe (pag. 339 Z. 34-36). Diese Version steht nicht nur im Widerspruch zu den konstanten Schilderungen von D.________, sondern ergibt auch unter dem Gesichtspunkt der logischen Konsistenz wenig Sinn. Hätten sich die Beschuldigte und D.________ darauf geeinigt, es noch einmal gemeinsam zu versuchen, wäre es eher der nach der Beschuldigten lügende C.___