dienen würde. D.________ habe sie dann gegen die Wand gedrückt und geschlagen. Er habe erst wieder aufgehört, als ihre Töchter dazwischen gegangen seien. Sie habe angekündigt zur Polizei zu gehen, worauf D.________ zu C.________ gesagt habe, er solle mit ihm zur Polizei gehen und sie würden erzählen, dass sie das alles gemacht habe (pag. 339 Z. 32-44). Wie bereits die Vorinstanz erachtet auch die Kammer die Aussagen der Beschuldigten als teilweise widersprüchlich und wenig nachvollziehbar. Widersprüchlich erscheint bereits, wenn die Beschuldigte in ihrer ersten Einvernahme vorbringt, sie habe C.______