ser Situation auch dabei gewesen. Er habe sie geschubst und geschlagen, ihre Töchter seien auch anwesend gewesen (pag. 65 Z. 66-73). Im Rahmen der Hauptverhandlung führte die Beschuldigte dagegen aus, sie sei mit D.________ am besagten Abend übereingekommen, sie würden es noch einmal gemeinsam versuchen. Daraufhin habe sie zu D.________ gesagt, sie wolle zuerst noch mit C.________ sprechen, weil es nicht der Wahrheit entspreche, was er herumerzähle. Sie seien rauf ins Zimmer von C.________ und sie habe diesen gefragt, wer ihn schlage. C.________ habe darauf geantwortet, er werde von ihr geschlagen. Sie habe ihn gefragt, weshalb er dies erzähle und dass er dafür eine Ohrfeige ver-