Diese eher ungewöhnliche Wortwahl passt nicht nur zu den anschliessend geschilderten Schlägen, sondern spiegelt auch den gehässigen Gemütszustand wieder, in welchem sich die Beschuldigte befunden haben soll. Die Beschuldigte selber präzisierte ihre Angaben vor der Staatsanwaltschaft insoweit als sie angab, sie habe gegenüber D.________ gesagt, sie werde C.________ konfrontieren, weil er Sachen gestohlen und gelogen habe. Darauf habe dieser erwidert, er werde sie anzeigen, wenn sie dies tue. Sie habe C.________ trotzdem konfrontiert und ihn gefragt, weshalb er sie anlüge. Als er darauf nicht geantwortet habe, habe sie ihm gesagt, er würde einen Klaps verdienen. Der Vater sei bei die-