_ konfrontiert. Unabhängig voneinander schildern C.________ und sein Vater schliesslich, wie die Beschuldigte auf die Antwort von C.________, von ihr geschlagen worden zu sein, angegeben haben soll, sie werde ihn auch heute wieder genauso oder noch viel schlimmer schlagen (C.________: pag. 75 Z. 49 f., pag. 87 Z. 230 f., pag. 335 Z. 42 f.; Vater: pag. 44 Z. 156 f., pag. 331 Z. 6 f.). Diese eher ungewöhnliche Wortwahl passt nicht nur zu den anschliessend geschilderten Schlägen, sondern spiegelt auch den gehässigen Gemütszustand wieder, in welchem sich die Beschuldigte befunden haben soll.