11 konstant wiedergegeben und ergeben zusammen mit den Schilderungen des Tatgeschehens ein stimmiges Ganzes. D.________ führte diesbezüglich aus, er habe sich von der Beschuldigten getrennt, als er erfahren habe, dass diese seinen Sohn geschlagen habe (pag. 32 Z. 113 f.). Als sie von den Ferien zurückgekommen seien, habe die Beschuldigte ihn um Entschuldigung gebeten und versichert, so etwas werde nie mehr passieren (pag. 330 Z. 45 f.). Als er aber nicht drauf eingegangen sei, bzw. ausgeführt habe, er werde seine Liebe künftig seinem Sohn zukommen lassen, habe sie C.________ konfrontiert.