Dies gilt umso mehr, als das Geschehene nicht pauschal widergegeben wird, sondern jeweils mit der persönlichen Perspektive des Erzählers verknüpft wird. So gibt C.________ beispielsweise an, sein Vater habe sich der Beschuldigten «in den Weg» gestellt und sie «von ihm weg gedrückt», als sie ihn geohrfeigt habe (pag. 73 pag. 51 f.). D.________ selber gab an, sich «zwischen die beiden» gestellt zu haben, als die Beschuldigte C.________ geschlagen habe (pag. 31 Z. 101). Beide schildern damit eine Intervention des Vaters, beleuchten diese aber von einem unterschiedlichen – zu ihrer jeweiligen Rolle passenden – Blickwinkel.