Teilweise in direkter Rede wiederholte C.________ weiter, wie er von der Beschuldigten gefragt worden sei, ob sie ihn «wirklich» geschlagen habe (pag. 73 Z. 48 f.) bzw. ob «das stimme» (dass er von ihr geschlagen worden sei) und impliziert damit beiderorts eine vorgängige Konversation zwischen seinem Vater und der Beschuldigten über ihm (angeblich) erteilte Schläge, welche auch in den Aussagen von D.________ und der Beschuldigten erwähnt wird. Die Ausführungen von C.________ und seinem Vater sind sodann sehr präzise und stimmen teilweise – insbesondere mit Blick auf einige Äusserungen der Beschuldigten – exakt überein.