Dies habe der Beschuldigten gar nicht gepasst und sie habe C.________ eine Ohrfeige verpasst (pag. 31 Z. 83-96). Als er gesehen habe, wie C.________ geschlagen werde, habe er sich zwischen die beiden gestellt und gedroht, bei der Polizei Anzeige zu machen. In dem Moment habe die Beschuldigte C.________ noch eine weitere Ohrfeige gegeben. Da er ihr den Rücken zugewandt habe, habe er nicht genau gesehen, wie C.________ geschlagen worden sei (pag. 31 Z. 101- 104). Am 13. Oktober 2015 konfrontierte die Polizei die Beschuldigte mit den Aussagen von C.________, worauf sie zu Protokoll gab, dabei handle es sich um eine Lüge.