72 ff.) führte C.________ aus, als sie gestern von den Ferien nach Hause gekommen seien, sei die Beschuldigte in der gemeinsamen Wohnung gewesen und habe ihre Sachen nicht packen und das Haus nicht verlassen wollen. Sie sei zu ihm ins Zimmer gekommen und habe ihn gefragt, ob sie ihn wirklich geschlagen habe. Er habe dies bejaht, worauf sie erwidert habe, sie werde dies heute genau so machen, oder noch viel schlimmer. Sie sei von seinem Vater zur Rede gestellt worden, worauf sie ihm (C.________) eine Ohrfeige verpasst habe.