Ausgehend von dieser wissenschaftlich anerkannten Hypothese werden die Aussagen der Verfahrensbeteiligten einer merkmalsorientierten Aussagenanalyse unterzogen und auf das Vorhandensein von sog. Realitätskriterien untersucht. Für die Glaubhaftigkeit sprechende inhaltliche Merkmale (auch Realkennzeichen) sind dabei etwa die logische Konsistenz einer Aussage, ihr quantitativer und insbesondere auch auf das Kerngeschehen bezogene Detailreichtum, das Vorhandensein von raum-zeitlichen Verknüpfungen, die Wiedergabe von Gesprächen, ausgefallenen Einzelheiten und eigenen psychischen Vorgängen, die