Er habe dies bis anhin aber nie zugegeben, sondern bei sichtbaren Verletzungen immer angegeben, sich selber verletzt zu haben. Eine entsprechende Aussage habe er auch am 7. August 2015 auf der Polizeiwache deponiert (pag. 10). Nur wenig später erschien die Beschuldigte auf dem Polizeiposten und gab an, am besagten Abend von D.________ geschlagen worden zu sein (pag. 11). Die Aussagen betreffend die Frage, in welchem Umfang C.___