8 Gemäss dem Polizeirapport vom 3. November 2015 erschien C.________ mit seinem Vater und einer Nachbarin – I.________ – sowie deren Cousin am 11. Oktober 2015 auf der Polizeiwache und gab an, am besagten Abend von der Freundin seines Vaters geschlagen worden zu sein. Die Beschuldigte sei auch in den vergangenen Monaten ihm gegenüber immer wieder gewalttätig geworden. Er habe dies bis anhin aber nie zugegeben, sondern bei sichtbaren Verletzungen immer angegeben, sich selber verletzt zu haben.