Da sie zuerst noch habe auf den City Notfall gehen müssen, seien C.________ und sein Vater zuerst bei der Polizei eingetroffen. Die Aussagen der Beschuldigten würden dagegen ehrlich und wirklichkeitsnah wirken. So habe sie selbstbelastend und wiederholt zugegeben, C.________ einmal geschlagen zu haben. Indem sie ausgeführt habe, einige der Verletzungen von C.________ könnten auch aus der Schule oder von diesem selber stammen, entlaste sie D.________, was für die Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen spräche. Mit Blick auf den Vorfall nach den Herbstferien würden ihre Aussagen mit den objektiven Beweismitteln übereinstimmen.