__ seien von diversen Widersprüchen durchsät. Dies betreffe nicht nur die Angaben zu den dem Jungen verabreichten Schlägen, sondern auch die Schilderungen des Vorfalls nach den Herbstferien. Unterschiedlich seien sodann die für die Dokumentation der Verletzungen von C.________ aufgeführten Gründe. Der Vater von C.________ habe sich schliesslich wohl bloss deshalb zur Polizei begeben, weil die Beschuldigte beschlossen habe ihn anzuzeigen. Da sie zuerst noch habe auf den City Notfall gehen müssen, seien C.________ und sein Vater zuerst bei der Polizei eingetroffen.