C.________ habe weiter angegeben, die Beschuldigte habe ihn am besagten Abend gefragt, ob sie ihn schlage, was er bejaht habe. Darauf habe die Beschuldigte geantwortet, sie werde ihn auch heute wieder genauso schlagen und sogar noch schlimmer. Diese Antwort erscheine unlogisch. Bereits die Frage deute darauf hin, dass die Beschuldigte C.________ in der Vergangenheit nicht geschlagen habe, sondern ihn lediglich mit den schwerwiegenden Vorwürfen habe konfrontieren wollen. Die Verteidigung führt weiter aus, auch die Aussagen von D.________ seien von diversen Widersprüchen durchsät.