sicht geschlagen worden zu sein, hätten die Schläge später stets mit der Handfläche bzw. der Kante der Hand erfolgt sein sollen. Weiter falle die Zurückhaltung auf, mit welcher C.________ hinsichtlich der vom Vater erhaltenen Schläge aussage. Sowohl in den Aussagen von C.________, als auch in jenen seines Vaters fänden sich Hinweise dafür, dass C.________ von D.________ regelmässiger geschlagen worden sei, als die beiden nun im Nachhinein eingestehen möchten.