diverse Verletzungen im Gesicht und an den Beinen von C.________ (pag. 102-113). Erstellt ist weiter, dass C.________ sich anfangs August 2015 mit sichtbaren Verletzungen auf die Polizeiwache in F.________(Ortschaft) begab und dort angab, er habe sich selber verletzt. Sowohl die Beschuldigte als auch D.________ haben eingestanden (Beschuldigte: einmal «eine Ohrfeige auf den Mund» [pag. 59 Z. 214 f.]; D.________: mehrmals und teilweise mit dem Gurt [pag. 35 Z. 283-298, pag. 43 f. Z. 116-137]) C.________ bereits geschlagen zu haben. Mit welcher Regelmässigkeit und Intensität C.__