5. Sachverhalt gemäss Anklageschrift In der Anklageschrift vom 5. August 2016 (pag. 264 ff.) wird der Beschuldigten vorgeworfen, C.________ in der Zeit zwischen dem 10. August 2015 und dem 11. Oktober 2015 regelmässig (fast täglich) mit der flachen Hand ins Gesicht oder gegen den Kopf geschlagen zu haben. Weiter soll die Beschuldigte C.________ ca. vierbis fünfmal mit der Faust geschlagen oder seinen Kopf genommen und gegen die Wand oder den Türrahmen geschlagen haben, so dass C.________ Schwellungen am Kopf erlitten und längere Zeit unter Schmerzen – insbesondere am Hinterkopf und an der Nase – gelitten habe.