2. A.________, sei freizusprechen von der Anschuldigung der Tätlichkeiten, angeblich wiederholt begangen in der Zeit vom 10. August 2015 bis am 11. Oktober 2015 in Bern zum Nachteil von C.________. 3. A.________ sei eine Genugtuung von mindestens CHF 1'000.00 zu-zusprechen. 4. Die erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten seien dem Kanton Bern aufzuerlegen. 5. Das Honorar der amtlichen Verteidigerin sei gerichtlich festzulegen.