2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete A.________ (nachfolgend: Beschuldigte), amtlich verteidigt durch Rechtsanwältin B.________, fristgerecht Berufung an (pag. 422). Die schriftliche Urteilsbegründung datiert vom 12. April 2017 (pag. 352 ff.). Am 2. Mai 2017 reichte die Beschuldigte form- und fristgerecht die Berufungserklärung ein (pag. 434 ff.). Die Generalstaatsanwaltschaft hat mit Schreiben vom 8. Mai 2017 auf die Teilnahme am oberinstanzlichen Verfahren verzichtet (pag. 440 f.).