verurteilt: 1. Zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu CHF 60.00, ausmachend total CHF 5‘400.00. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt. 2. Zu einer Übertretungsbusse von CHF 1‘200.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung wird auf 12 Tage festgesetzt. 3. Zu den Verfahrenskosten, sich zusammensetzend aus Gebühren von CHF 7‘940.00 und Auslagen von CHF 914.10, insgesamt bestimmt auf CHF 8‘854.10. Die Gebühren setzen sich zusammen aus: