26 1. Zu einer Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 3‘900.00, als Zusatzstrafe zu den Urteilen der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 29.01.2018 und 27.07.2018. Die Polizeihaft vom 10.11.2015 und 03./04.12.2015 wird im Umfang von insgesamt zwei Tagessätzen auf die Geldstrafe angerechnet. 2. Zur Bezahlung der auf die Schuldsprüche entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten (1/5) von total CHF 7‘680.00 (ohne Kosten für die amtliche Verteidigung), ausmachend CHF 1‘536.00.